Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht verfügt Frau Rechtsanwältin Martina Groth über besondere theoretische und praktische Fachkenntnisse, die sie der Rechtsanwaltskammer gegenüber erfolgreich nachgewiesen hat.
Zudem ist sie als Fachanwältin verpflichtet, an regelmäßigen, fachspezifischen Fortbildungen teilzunehmen, die der Rechtsanwaltskammer regelmäßig nachgewiesen werden müssen.
Beratungsschwerpunkte sind:
Trennung und Scheidung ist oft mit Existenzängsten, aber auch mit vielen anderen Unsicherheiten verbunden. Hier ist eine frühzeitige Beratung über Fragen, wie Unterhalt, Verbleib in der Ehewohnung, Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, Lebensmittelpunkt der Kinder etc, durch eine(n) im Familienrecht spezialisierten Fachanwalt/wältin sinnvoll, um sich einen Überblick über die eigenen Rechte zu verschaffen. Bei diesem ersten Gespräch erörtert Frau Rechtsanwältin Groth auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung mit Ihnen. Kommt eine einvernehmliche, adäquate Einigung, die oft die bessere Lösung ist, nicht in Betracht und ein Gerichtsverfahren auf Sie zu, so wird Frau Rechtsanwältin Groth Ihnen geeignete Prozessstrategien aufzeigen und in Rücksprache mit Ihnen mit Beharrlichkeit Ihrem Anliegen bestmöglich zum Erfolg verhelfen.
Dokumente zum Thema Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle 2024: Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
Informationen zu Ihrer Scheidungsanfrage
FAQ zum Thema Familienrecht
Was sind Voraussetzungen für eine Scheidung und was ist ein Trennungsjahr?
Die Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Dies trifft zu, wenn die Ehegatten mindestens seit einem Jahr getrennt leben und die Scheidung wollen. Sollte nur ein Ehepartner die Scheidung wollen, so muss das Ehepaar bereits seit drei Jahre getrennt leben.
Die Zeit zwischen Trennung der Ehegatten und Einreichung des Scheidungsantrages wird als Trennungsjahr bezeichnet. Dies ist Voraussetzung für die Scheidung. Bei besonderen Härtefällen kann jedoch auch vor Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt werden.
Wie verläuft ein Scheidungsverfahren?
Ein Scheidungsverfahren wird durch den Rechtsanwalt mit einem Scheidungsantrag eingeleitet. Entweder zusammen mit dem Scheidungsantrag, oder später im Verfahren können, soweit erforderlich, weitere Regelungsanträge gestellt werden, u.a. zu Unterhalt, Umgangsrecht oder Sorgerecht für die Kinder.
Vom Gesetz zwingend vorgegeben ist nur der Versorgungsausgleich. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, kommt es zu einer mündlichen Scheidungsverhandlung. Bei einer schnellen Einigung kann die Scheidung bereits in diesem ersten und einzigen Termin für gültig erklärt werden.
Braucht jeder Ehegatte einen Anwalt für ein Scheidungsverfahren?
Für ein Scheidungsverfahren ist es nicht notwendig, dass beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden. Einen Rechtsanwalt benötigt nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt und durch seinen Anwalt diesen einreichen lässt. Sinnvoller Weise ist es hier ratsam, auf einen Fachanwalt für Familienrecht zu vertrauen.
Was bedeutet Versorgungsausgleich/ Rentenausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgegeben und wird nach Einreichung des Scheidungsantrags vom Amtsgericht Düsseldorf eingeleitet. Hierbei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenrechte beider Ehepartner ermittelt und aufgeteilt. Häufig erhält jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften. Mit einem Ehevertrag können bereits vor oder nach der Eheschließung Regelungen für den Versorgungsausgleich getroffen werden.
Wie sieht der Unterhalt laut Familienrecht aus?
Es ist zu unterscheiden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Gemäß Familienrecht ist für die gemeinsam minderjährigen und die gleichgestellten, in Schulausbildung befindlichen, volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres immer Unterhalt zu zahlen. Der Kindesunterhalt berechnet sich aus dem Nettoeinkommen des zum Unterhalt Verpflichteten und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Nach einer Trennung/ Scheidung soll jeder Ehepartner für seinen Unterhaltsbedarf selbst aufkommen. Ist jedoch eine Partei nicht dazu in der Lage, so hat diese gegenüber der anderen Partei einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Unterhaltsbestände sind nach dem Familienrecht u.a. Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters oder Krankheit, Erwerbslosenunterhalt, Ausbildungsunterhalt u.v.m.
Was geschieht mit den Kindern bei einer Scheidung – Sorgerechtsfrage?
Die Sorgerechtsfrage kann von den beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden. Hierbei sollte grundsätzlich immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Dem Elternteil, das laut Familienrecht das Sorgerecht auch über die Scheidung hinaus behält, steht das Umgangsrecht zu. Dies richtet sich ebenfalls nach dem Wohl der Kinder.
Was geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen und den Haushaltsgegenständen?
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe beiderseits erzielten Vermögenszuwächse miteinander verglichen. Hierbei wird eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags erstellt. Der Ehepartner mit dem höheren Zuwachs muss die Differenz ausgleichen (Zugewinnausgleich).
Bei Haushaltsgegenständen verhält es sich anders. Jede Partei darf die Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht hat, auch behalten. Die Haushaltsgegenstände, die während der Ehe gemeinsam besorgt wurden, sollen unter den Ehegatten aufgeteilt werden. Hierbei kann bei Uneinigkeit gerichtliche Hilfe hinzugezogen werden.