Sorgerecht
Eltern-, Kindes-, Volljährigen- und Ehegatten-Unterhalt
Umgangsregelungen
Trennung und Scheidung
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
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KIND­SCHAFT- UND SORGE­RECHT

Fachanwalt für Familienrecht

Kindschaft- und Sorgerecht

Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich Spezialistin für elterliche Sorge, Umgang mit dem Kind und Kindesunterhalt

Sorge- und Umgangsrecht

Mandanten profitieren in Sorgerechts- und Umgangsverfahren davon, dass ich meine Erfahrungen als vom Familiengericht bestellte Verfahrensbeiständin und Umgangspflegerin einbringen kann.

So steht mir in familienrechtlichen Angelegenheiten nicht nur umfangreiches Spezialwissen als Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung, sondern ich bin mit den praktischen Auswirkungen, die eine Trennung und Scheidung auf Familien und das Wohl der Kinder im Alltag haben, vertraut.

Dieser umfassende Blick für die gesamte Situation ermöglicht es mir, mit meinen Mandanten gemeinsam die beste Lösung unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder zu finden.

Elterliche Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt

Die elterliche Sorge haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Die gemeinsame Sorge kann im Streitfalle auch durch das Familiengericht auf beide Elternteile übertragen werden.

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein regelmäßiges Umgangsrecht mit seinem Kind. Damit geht einher: Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht dauerhaft wohnhaft ist, muss der Zahlungspflicht nach Unterhalt nachkommen, solange das Kind minderjährig ist. Ist das Kind volljährig, so sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet, solange sich das Kind in der Ausbildung befindet.

Info-Hotline: 0211 / 16 842 833

FAQ zum Thema Kindschaft- und Sorgerecht

Wie sieht der Unterhalt laut Familienrecht aus?

Was geschieht mit den Kindern bei einer Scheidung – Sorgerechtsfrage?

Was geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen und den Haushaltsgegenständen?