Scheidung
Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich Spezialistin für Scheidungen, elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzungen
Mir ist ein vertrauensvolles Miteinander mit meinen Mandanten als Anwältin sehr wichtig. Es macht mir Freude, mit Beharrlichkeit und Einfühlungsvermögen dem Anliegen meiner Mandanten bestmöglichst zum Erfolg zu verhelfen.
Reduzieren Sie Ihr Scheidungsverfahren auf ein Minimum!
Um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Scheidung zu ermöglichen, senden Sie das ausgefüllte Scheidungsformular unserer Rechtsanwaltskanzlei per Post oder Fax zu.
Dem Scheidungsformular fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Wann ist eine schnelle und unkomplizierte Scheidung für Sie sinnvoll und was müssen Sie tun?
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Folgen von Trennung und Scheidung einig sind, ist die schnelle und unkomplizierte Scheidung, die Frau Rechtsanwältin Groth Ihnen anbietet, für Sie eine gute Alternative, die Ihnen Zeit, Nerven und auch Geld ersparen kann.
Weiterführendes Material zum Thema Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle 2024
Scheidungsunterlagen
FAQ zum Thema Scheidung
Was sind Voraussetzungen für eine Scheidung und was ist ein Trennungsjahr?
Die Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Dies trifft zu, wenn die Ehegatten mindestens seit einem Jahr getrennt leben und die Scheidung wollen. Sollten die Ehepartner seit 3 Jahren getrennt leben, so wird das Scheitern der Ehe als gegeben vorausgesetzt.
Die Zeit zwischen Trennung der Ehegatten und Einreichung des Scheidungsantrages wird als Trennungsjahr bezeichnet. Dies ist Voraussetzung für die Scheidung. Bei besonderen Härtefällen kann jedoch auch vor Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt werden.
Wie verläuft ein Scheidungsverfahren?
Ein Scheidungsverfahren wird durch den Rechtsanwalt mit einem Scheidungsantrag eingeleitet. Entweder zusammen mit dem Scheidungsantrag, oder später im Verfahren können, soweit erforderlich, weitere Folgesachen gestellt werden, u.a. zu Unterhalt, Umgangsrecht oder Sorgerecht für die Kinder.
Vom Gesetz zwingend vorgegeben ist nur der Versorgungsausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren mit zu behandeln. Sobald alle erforderlichen Dokumente und Auskünfte vorliegen, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, in der der Scheidungsbeschluss verkündet wird.
Braucht jeder Ehegatte einen Anwalt für ein Scheidungsverfahren?
Für ein Scheidungsverfahren ist es nicht notwendig, dass beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden. Einen Rechtsanwalt benötigt nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt und durch seinen Anwalt diesen bei Gericht einreichen lässt. Sinnvoller Weise ist es hier ratsam, auf einen Fachanwalt für Familienrecht zu vertrauen.
Was bedeutet Versorgungsausgleich/ Rentenausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgegeben und wird nach Einreichung des Scheidungsantrags vom Amtsgericht Düsseldorf eingeleitet. Hierbei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenrechte beider Ehepartner ermittelt und hälftig aufgeteilt. Regelungen für den Versorgungsausgleich können mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden.
Wie sieht der Unterhalt laut Familienrecht aus?
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Was geschieht mit den Kindern bei einer Scheidung – Sorgerechtsfrage?
Die elterliche Sorge haben verheiratete Eltern gemeinsam. Auch im Falle der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bestehen. Das Familiengericht kann die elterliche Sorge, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, auf einen der Elternteile übertragen.
Was geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen und den Haushaltsgegenständen?
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe beiderseits erzielten Vermögenszuwächse miteinander verglichen. Hierbei wird eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags erstellt. Der Ehepartner mit dem höheren Zuwachs muss die Differenz ausgleichen (Zugewinnausgleich).
Bei Haushaltsgegenständen verhält es sich anders. Jede Partei darf die Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht hat, auch behalten. Die Haushaltsgegenstände, die während der Ehe gemeinsam besorgt wurden, sollen unter den Ehegatten aufgeteilt werden. Hierbei kann bei Uneinigkeit gerichtliche Hilfe hinzugezogen werden.