Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Rechte und Pflichten des Verwalters
Fragen des Gemeinschaftseigentums, Sondereigentums und Sondernutzungsrechte
Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlagen
Notruf-auch am Wochenende: 0176 – 823 583 56

WOHNUNGS ­EIGENTUM

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

Kompetenz und Erfahrung im Wohnungseigentum

Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßigen Fortbildungen im Wohnungseigentumsrecht erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Eine Eigentumswohnung bedeutet nicht nur das Wohnen in der eigenen Wohnung, sondern umfasst wesentlich mehr, wie das Sondereigentum an der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. dem Grundstück) und die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Eigentümer und Hausverwaltungen werden von mir bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Rechte kompetent unterstützt.
Die eigene Wohnung zu kaufen ist für viele ein Ziel, es gibt jedoch viele Dinge zu beachten und zu regeln. Frau Rechtsanwältin Groth unterstützt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich dabei, Ihre Rechte als Wohnungseigentümer oder als Mitglied der Gemeinschaft durchzusetzen.

Weitere Beratungsschwerpunkte sind:

Bauliche Veränderungen
Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Prüfung von Jahresabrechnungen
Info-Hotline: 0211 / 16 842 833

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

Als Rechtsanwältin habe ich einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bereich des Wohnrechts. In entsprechenden mietrechtlichen Verfahren habe ich im Raum Düsseldorf schon zahlreiche Mieter und Vermieter erfolgreich begleitet.